Schnelltest für Nagelstudios, Friseure und Kosmetiker ab sofort erlaubt:
Durch die dritte Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung wird nun auch die Abgabe von Corona-Schnelltests an Nagelstudios, Kosmetiksalons und Friseure freigegeben.
Dieser Test ist offiziell durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet.
Schnelle Testergebnisse bereits zwischen 4 bis 10 Minuten.
ANWENDUNG:
1. In die Plastiktüte spucken
2. Mit der Pipette einen Tropfen entnehmen
3. Probe ins Röhrchen geben
4. Aus dem Röhrchen einen Tropfen entnehmen
5. In die Öffnung von der Testkassette tropfen
6. Warten bis das Ergebnis vorliegt
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